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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier können Sie die AGBs als PDF herunterladen!

1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages, Reisebestätigung

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dies kann persönlich, telefonisch, per Fax oder schriftlich geschehen.

1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie schriftlich (Reisebestätigung). Die Reisebestätigung enthält alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte Reise. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Dies kann auch durch Anzahlung bzw. Zahlung geschehen.

1.3. Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er dafür neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern. Bei Schulfahrten kann E+F-Reisen davon ausgehen, dass der Anmeldende im Auftrag der Teilnehmer bzw. deren gesetzlicher Vertreter handelt und Schulleiter und Schulträger über den geschlossenen Vertrag informiert sind und diesem zustimmen.

2. Bezahlung

2.1. Bei Vertragsschluss leisten Sie gegen Aushändigung der Reisebestätigung eine Anzahlung. Sie beträgt 15 % des Reisepreises (aufgerundet auf volle €-Beträge). Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass die Reise - wie gebucht - durchgeführt wird und die Reiseunterlagen bereit liegen oder Ihnen abrede gemäß zugesandt werden.

2.2. Sie erhalten von uns einen Reisesicherungsschein gemäß § 651 (k) BGB. Die Kosten hierfür sind in der Endabrechnung extra ausgewiesen.

3. Leistungen, Preise

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich.

3.2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Fahrt zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von Fällen Höherer Gewalt, Ziffer 7) nicht antreten, die von uns nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass durch den Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die von uns in der Pauschale (siehe Ziffer 5.3.) ausgewiesenen Kosten.

5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle eines Rücktritts von der Reise je angemeldeten Reiseteilnehmer fordern müssen, wie folgt:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 %
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 14. Tag bis 07. Tag vor Reisebeginn 45 %
ab 06. Tag bis 01. Tag vor Reisebeginn 55 %
ab dem Tag des Reisebeginns, bei Nichterscheinen bzw.
Stornierung nach Reisebeginn 75 %
jeweils auf volle € aufgerundet.

Bei Schulfahrten können verringerte Stornogebühren vereinbart werden.

5.4. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen eine solche.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

6.1. Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Ziffer 5.2. gilt sinngemäß.

6.2. Wir können bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn eine im Katalog und in der Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten durch uns deshalb nicht zumutbar ist, weil die uns im Falle einer Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht unsererseits besteht jedoch nicht, wenn die dazu führenden Umstände durch uns zu vertreten sind (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn wir diese Umstände nicht nachweisen können.

6.3. Im Falle eines Rücktritts nach Ziffer 6.2. sind Sie berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Dieses Recht haben Sie unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch uns geltend zu machen. Sollten Sie von diesem Recht keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

7. Höhere Gewalt

7.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsparteien den Reisevertrag kündigen. Wir zahlen den geleisteten Reisepreis unverzüglich zurück. Jedoch können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Im Falle einer Kündigung durch uns stehen Ihnen die in Ziffer 6.3. genannten Rechte zu.

7.2. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, so sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Sie, falls dies vertraglich vereinbart ist, zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen beide Vertragsparteien zur Hälfte, die weiteren Mehrkosten haben Sie zu tragen.

8. Gewährleistung, Haftung

8.1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann unsererseits auch in Form einer gleich- oder höherwertigen Reiseleistung erbracht werden.

Sie können nach der Rückkehr eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

8.2. Wird Ihre Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Dies sollte schriftlich erfolgen. Wird der Vertrag aufgehoben, so behalten Sie Ihren Anspruch auf Rückreise. Sie schulden uns den auf die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

8.3. Bei Vorliegen eines Mangels können Sie unbeschadet dieser Rechte Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

8.4. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Diese Beschränkung gilt auch, soweit wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

8.5. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Personenschäden bis 75.000,- €, bei Sachschäden bis 4.000,- €. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Höchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

8.6. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung als solche ausdrücklich gekennzeichnet werden.

8.7. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

9. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter E+F-Reisen GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden gehindert waren, die Frist einzuhalten. Die Geltendmachung sollte schriftlich erfolgen.

9.2. Vertragliche Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen, andere Genehmigungen

Rechtzeitig vor Reisebeginn übersenden wir Ihnen Informationen über die bei Ihrer Fahrt für Deutsche notwendigen Formalitäten. Für Angehörige anderer Staaten erteilen etwa die zuständigen Konsulate diese Informationen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie notwendige schulbehördliche Genehmigungen rechtzeitig einholen.

11. Allgemeines

11.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt auch für diese Reisebedingungen.

11.2. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse ist Bochum.

11.3. Reiseveranstalter ist die E+F-Reisen GmbH, Am Hoymann 11, D-44892 Bochum, eingetragen beim Amtsgericht Bochum (HR Abt. B 10309).